Mietverwaltung

  • Was zählt, ist der Wert - Zufriedene Eigentümer und Mieter

Mietverwaltung

Nachfolgend eine kurze Erklärung zu den Aufgaben eines Mietverwalters:

Die Mietverwaltung/Miethausverwaltung hat einen ähnlichen Umfang wie die Sondereigentumsverwaltung (SEV). Der Unterschied besteht darin, dass die SEV sich auf eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft begrenzt und die Mietverwaltung/Miethausverwaltung sich auf die gesamte Liegenschaft bezieht. Die Arbeit des Verwalters besteht darin, sich um die gemeinschaftlichen Flächen, die Wohnungen und um die Mieter zu kümmern.

Damit ist der Mietverwalter für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Anlegen des Objektes in einer professionellen Software
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes (WP)
  • Erstellung und Durchführung der Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Buchführung des MV-Kontos
  • Mahnwesen bei säumigen Mietern
  • Abschluss von Versorgungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Einholung von Angeboten von Handwerkern und Versorgern
  • Auftragsvergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schadensmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Festlegung und Überwachung von Prüfi ntervallen technischer Anlagen
  • Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen
  • Erstellung von Übergabeprotokollen und Durchführung von Wohnungsabnahmen
  • Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Verwaltung der Mietkautionen nach gesetzlicher Vorgabe
  • Durchführung von Neuvermietungen einschl. Mieterüberprüfung
  • Abwicklung der Mieterkorrespondenz (Mieterbetreuung, Mieterschutzbund)
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