Wohnungseigentumsverwaltung

  • Was zählt, ist der Wert - Zufriedene Eigentümer und Mieter

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung inkl. der laufenden Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist Sache aller Wohnungseigentümer. Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden (§ 20 WEG). Hierfür wird meistens ein externer Verwalter beauftragt. Dieser Verwalter hat die treuhänderische Funktion, das Gemeinschaftseigentum technisch und kaufmännisch zu verwalten und zu bewirtschaften. Er bereitet Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung vor, damit die Eigentümer eine Grundlage (klare und umfangreiche Daten) für konstruktive Beschlüsse haben; anschließend ist der Verwalter für die zeitnahe Umsetzung dieser Beschlüsse zuständig.

Für folgende Aufgaben ist der WEG Verwalter zuständig:

  • Anlegen der WEG mit einer professionellen Software
  • Erstellung/Durchführung/Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes (WP), Jahresabrechnung
  • Buchführung/Rechnungslegung über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (Wohngeld, Rücklage)
  • Mahnung/Inkasso der säumigen Wohngelder
  • Prüfung und Abschluss von Versorgungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Einholung und Prüfung von Angeboten zur Instandsetzung/Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Vergabe und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums
  • Schadenmeldung und Abwicklung von Versicherungsfällen am Gemeinschaftseigentum
  • Vertretung der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten
  • Festlegung und Überwachung von Prüfi ntervallen technischer Anlagen
  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Führen der Beschluss-Sammlung
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